Die spanische Regierung hat angekündigt, ihr Goldenes Visum am 3. April 2025 abzuschaffen. Dieser Blog erörtert das Visum, wann und wie man es erhält, beliebte spanische Reiseziele für internationale Investitionen und die möglichen Auswirkungen der Abschaffung des Visums auf den spanischen Immobilienmarkt.
Trotz der bevorstehenden Abschaffung des Goldenen Visums für Spanien bleibt das Programm bis zum 3. April 2025 aktiv und bietet EU-Aufenthalt im Austausch für Investitionen. Obwohl die Aufhebung des Programms keine spürbaren Auswirkungen auf den Immobilienmarkt haben dürfte, sollten Investoren schnell handeln, um von dieser schnellen Aufenthaltsoption zu profitieren.
Das Goldene Visum Spaniens
Das 2013 eingeführte Goldene Visum oder Investorenvisum ist ein investitionsorientiertes Programm, das Aufenthaltsrechte als Gegenleistung für qualifizierte erhebliche Investitionen in bestimmte spanische Vermögenswerte bietet. Voraussetzung ist eine Mindestinvestition von 500.000 EUR in den Erwerb von Immobilien in Spanien, 1 Million EUR in Aktien eines förderfähigen spanischen Unternehmens, Bankeinlagen oder Investmentfonds oder 2 Millionen EUR in spanische Staatsanleihen.
Einem Bericht von Transparency Internacional España zufolge wurden in den ersten zehn Jahren bis September 2023 6 200 Genehmigungen im Rahmen der Regelung erteilt, von denen rund 96,18 % auf den Erwerb von Immobilien entfielen. Von den insgesamt erteilten Genehmigungen gingen fast 18,7 % an russische Investoren (1159 Visa), 43,7 % an chinesische Staatsangehörige (2.712), etwa 3,3 % an iranische Staatsangehörige und 2,9 % an Bürger der USA und des Vereinigten Königreichs.
Sobald das Goldene Visum genehmigt ist, berechtigt es zum legalen Aufenthalt für ein bis drei Jahre. Sie kann dann verlängert werden, wenn alle Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind, und kann schließlich zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung und sogar der spanischen Staatsangehörigkeit führen. Neben den Vorteilen, die das Leben und Arbeiten in Spanien mit sich bringt, ermöglicht das Goldene Visum auch die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union im Rahmen des Schengener Abkommens.
Geplante Abschaffung des Goldenen Visums
Am 3. Januar 2025 gab das Boletín Oficial del Estado (BOE – Staatsanzeiger) bekannt, dass der letzte Tag für die Beantragung des „Goldenen Visums“ der 3. April 2025 sein wird. Dies bedeutet, dass potenzielle Investoren sich beeilen müssen, um eine Immobilie zu finden und zu erwerben, wenn sie alle Unterlagen rechtzeitig vor Ablauf der Frist fertigstellen wollen.
Die Änderung kommt nach der Ankündigung von Spaniens Präsident Pedro Sánchez am 8. April 2024, in der er Pläne zur Abschaffung des Goldenen Visums oder des Investorenvisums erklärte, „Wir werden die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass Wohnen ein Recht und kein reines Spekulationsgeschäft ist“, und wies darauf hin, dass sich die mit dem Erwerb von Immobilien verbundenen Visa auf Städte wie Barcelona, Madrid, Malaga, Alicante, Palma und Valencia konzentrieren. Die Vermietungsmärkte in diesen Gebieten sind in den letzten Jahren durch die zunehmende Verbreitung von Ferienimmobilien immer stärker unter Druck geraten.
In Anbetracht der Tatsache, dass bis September 2023 landesweit weniger als 6.080 Genehmigungen für den Erwerb von Immobilien im Rahmen der Regelung erteilt wurden (Transparency International España), dürfte sich die Aufhebung der Regelung kaum auf den lokalen Immobilienmarkt auswirken. Dies gilt insbesondere für die Briten, da vor September 2023 nur 177 Genehmigungen im Rahmen der Regelung erteilt wurden, von denen etwa 166 mit dem Erwerb von Immobilien in ganz Spanien verbunden waren. Es scheint, dass die überwältigende Mehrheit der britischen Bürger nach dauerhafteren Möglichkeiten gesucht hat, um ihr Heim in der spanischen Sonne zu genießen. Die Änderungen dürften auch keine größeren Auswirkungen auf den Spitzenmarkt haben, da die wirklich Wohlhabenden wahrscheinlich an and
Die Abschaffung des Golden-Visa- oder Investorenprogramms wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf diejenigen haben, die bereits eine Genehmigung erhalten haben, bis die Änderungen endgültig sind. Dies ist also ein Anreiz für potenzielle Investoren, jetzt zu handeln. Dennoch sollten auch weiterhin andere Möglichkeiten bestehen, damit Nicht-Europäer eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten und ihr Traumhaus in Spanien genießen können.
Beliebte Orte für den Immobilienkauf in Spanien
Für Ausländer, die eine Immobilie in Spanien kaufen, sind Madrid, Barcelona, Valencia, die Kanarischen und Balearischen Inseln sowie die Costa del Sol – insbesondere Marbella, die Goldene Meile und Benahavís – von großem Interesse.
Zu den praktischen Vorzügen der Costa del Sol gehören zahlreiche und günstige Flüge in ganz Europa, relativ niedrige Lebenshaltungskosten, ein hoher Anteil an englischsprachigen Einwohnern, ein insgesamt hohes Maß an Sicherheit, diverse erstklassige Einrichtungen und eine ausgezeichnete Auswahl an spanischen und internationalen Schulen. Für alle, die eine Immobilie in Spanien kaufen möchten, um das Beste an Natur, Wetter und Kultur zu genießen, ist das Goldene Visum ein einfaches Ticket für Ausländer, um eine Immobilie in der Region Marbella zu kaufen und diese nach Herzenslust zu genießen.
Dass der Kauf einer Immobilie an der Costa del Sol mit den folgenden Kosten verbunden ist:
Grunderwerbssteuer (ITP) von 7% – einer der niedrigsten Sätze in Spanien Käufer, die neue Immobilien direkt vom Bauträger kaufen, zahlen 10 % MwSt. (Mehrwertsteuer) anstelle der ITP Für den Kauf von Grundstücken werden 21% MwSt. anstelle der ITP erhoben. Stempelsteuer (AJD) von 0-2,5% je nach Immobilie Notar- und Anwaltsgebühren von 2-3% des Kaufpreises Wenn Sie sich mehr als 180 Tage im Jahr in Spanien aufhalten, müssen Sie unter Umständen spanische Steuern auf Ihr weltweites Vermögen und Einkommen zahlen.
Beantragung des Goldenen Visums für Spanien oder des Investorenvisums
Um sich für das Goldene Visum zu qualifizieren, benötigt der Antragsteller folgende Unterlagen:
Nachweis des Kaufs, wobei der angegebene Betrag ohne Kredit bezahlt wurde (z. B. Kaufvertrag der spanischen Immobilie)
Nachweis über die finanziellen Mittel, Gesundheitszeugnisse und der Nachweis, dass keine Vorstrafen oder offene Anklagen gegen ihn vorliegen
Der Erstantrag kann beim spanischen Konsulat in ihrem Heimatland oder online in Spanien gestellt werden.
Sobald Sie eine Antwort erhalten haben, besteht der nächste Schritt darin, einen TIE zu erwerben (Tarjeta de Identidad del Extranjero) und die Abnahme von Fingerabdrücken bei einer Polizeistation in Spanien.
Wenden Sie sich an MPDunne & Hamptons International, wenn Sie mehr über das Goldene Visum für Spanien erfahren möchten – wir können Sie auf reibungslose und völlig transparente Weise durch den Prozess führen.
Mary Dunne ist eine hochqualifizierte und erfahrene Immobilienmaklerin in Marbella. Sie ist Inhaberin einer spanischen Maklerlizenz GIPE 2.709. , einer Berufsorganisation für lizenzierte Immobilienmakler in Spanien.
Mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung im internationalen Luxusimmobiliensektor geben ihr ein tiefes Verständnis für die finanziellen und rechtlichen Aspekte von Immobilientransaktionen.
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